Charta der Wassersportverbände
Notfallmeldung von Ueli Jost
Richtige Alarmierung / Richtige Versicherung (Beitrag zum Thementag 10.1.15 von J.P. Zingg)
Reanimations-Richtlinien
Richtiges Verhalten bei Notfällen
Rettungsgeräte
Seit 1.1.2013 gelten neue Vorschriften für Rettungsgeräte. Rettungskissen sind nicht mehr gültig und müssen durch Rettungsringe oder Westen mit Kragen ersetzt werden.
Abgasdokument
Daran denken, dass das Abgasdokument auf dem Schiff sein muss und bei Kontrollen oder Schiffsprüfungen vorgelegt werden muss. Ein Fehlen zieht eine Busse nach sich.
Sachplan Seeverkehr des Kantons Bern
Anlässlich der GV 2012 orientierte JPZ, dass der Kanton Bern etwas im Schilde führt um den Sachplan Seeverkehr zu erneuern.
Mittlerweilen ist das Gerücht Tatsache geworden. Es fanden schon zwei Anhörungen dazu an, welche sowohl von der FSM als auch von Aqua Nostra Schweiz bearbeitet und beantwortet wurden. Es geht dabei u.a. auch um die Aufhebung von Bootsplätzen und die Errichtung von neuen Fahrverbotszonen.
Die Unterlagen und natürlich unsere Stellungnahmen dazu können auf www.motorboot-schweiz.ch
eingesehen werden.
Definitive Entscheide sind heute noch keine bekannt. JPZ vermutet, dass
der Kanton die Umsetzung allfälliger Einschränkungen an die Gemeinden
weiter geben wird. Diese werden wiederum ihre Pläne publizieren müssen.
Das gibt dann wiederum die Möglichkeit, dazu Stellung nehmen zu können.
Allerdings wird das die Arbeit auch wesentlich erschweren, weil erstens
wir durch Anrainer darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass was im
Busch ist (wir können unsere Augen und Ohren nicht überall haben als
reine Milizorganisation) und zweitens das Studium und die Behandlung
vieler einzelner Projekte ungleich aufwändiger ist als ein Gesamtpaket.
Allfällige weitere Schritte oder Ergebnisse werden laufend auf www.motorboot-schweiz.ch
publiziert.
Binnenschifffahrtsverordnung
Das Bundesamt für Verkehr wollte bereits per 1.1.2013 verbindliche Grenzwerte für Alkohol im Schiffsverkehr einführen. Die Binnenschifffahrtsverordnung sollte ohne Vernehmlassung entsprechend geändert werden. Dagegen wehrte sich JPZ als Präsident FSM vehement und verfasste ein umfangreiches und fundiert argumentiertes Schreiben ans BAV. Dieses kann auf www.motorboot-schweiz.ch eingesehen werden.
Das BAV sah darauf von einer Einführung per 1.1.2013 ab und versprach,
Änderungen im 2013 für 2014 in die Vernehmlassung zu geben. Diese ist
nun per Anfang Mai 2013 lanciert worden. Konkret geht es um folgende
drei Schwerpunkte:
·
Zur
Bestimmung der Fahruntüchtigkeit werden Blutalkoholgrenzwerte festgelegt
·
Mit der
Zulassung von Radar- und Satnav-Geräten als Navigationsinstrumente
können entsprechend ausgerüstete Schiffe auch bei unsichtigem Wetter
auslaufen
·
Das im
Jahre 2001 eingeführte Verbot des Kitesurfens wird ausserhalb
behördlich bewilligter Wasserflächen aufgehoben.
Daneben sollen zusätzlich einzelne Vorschriften an die Erfordernisse eines korrekten Vollzugs angepasst werden.
Die Vernehmlassung läuft bis 28. Juni 2013. Die entsprechenden Unterlagen können auf der Homepage des BAV (www.bav.admin.ch) unter der Rubrik
=> Aktuell =>Laufende Vernehmlassungen =>Anhörung Revision BSV heruntergeladen werden.